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Nein zur BGG-Reform!

Gegen das Barrieren-Gleichgültigkeits-Gesetz

SPD und CDU wollen Barrieren und Diskriminierung legalisiert.

Warnung: Die BGG-Reform legalisiert Barrieren statt sie zu beseitigen. Wir fordern die Ablehnung des Gesetzes.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Barrierefreiheit verspricht — aber Diskriminierung zementiert. Diese Seite zeigt, warum — und was du tun kannst.

Problemdarstellung

Was steckt wirklich in der Reform?

Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verspricht Fortschritt — doch tatsächlich führt sie zu realen Rückschritten.

Barrierefreiheit wird nicht vorgeschrieben

Anders als es suggeriert wird, geht es beim BGG um ein Benachteiligungsverbot und nicht um eine allgemeine Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Eine Benachteiligung hingegen liegt laut Entwurf nur dann vor, wenn gegen gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit (die es ja kaum gibt) verstoßen wird oder wenn Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen verwehrt werden.

Konzept der angemessenen Vorkehrungen

Anders als eine allgemeine Verpflichtung zur Barrierefreiheit, ist das Konzept der angemessenen Vorkehrungen eine reaktive, individuelle Maßnahme, die zwischen einem Unternehmen oder Behörde und dem betroffenen behinderten Mensch jeweils auszuhandeln ist. Es geht also gerade nicht darum, Geschäfte, Produkte und Dienstleistungen soweit möglich barrierefrei zu machen, sondern behinderten Menschen jede nötige Maßnahme einzeln erkämpfen zu lassen.

Gesetz legt fest: Barrierefreiheit ist immer unverhältnismäßig

Selbst die individuell auszuhandelnde Maßnahme der angemessenen Vorkehrungen wird durch das Gesetz pauschal als unverhältnismäßig erklärt – egal wie gering der Aufwand wäre. Wörtlich heißt es dazu in § 7 Abs. 3: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“

Keine Konsequenzen für Diskriminierung

Wenn ein Unternehmen diskriminiert und keine angemessenen Vorkehrungen trifft, gibt es für dieses keine Konsequenzen. Es gibt keinen Schadensersatzanspruch für Betroffene und keine Sanktionen gegen das Unternehmen. Einzig ein freiwilliges Schlichtungsverfahren wird angeboten, an dessem Ende im Zweifel aber nur die Feststellung steht, dass zwar das Unternehmen gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen hat und es im Schlichtungsverfahren aber zu keiner Einigung kam.

Lächerliche Entschädigung bei Diskriminierung durch den Staat

Anders als Unternehmen, sind öffentliche Stellen verpflichtet, Schaden der durch eine Benachteiligung entstanden ist, zu ersetzen. Dabei ist die Entschädigungssummer aber auf 1.000 Euro begrenzt.

Diese Punkte sind kein Zufall — sie sind das Ergebnis einer bewussten politischen Entscheidung.

Wer ist verantwortlich? →
Ja, aber...

Klingt gut. Ist es aber nicht.

Die Reform verspricht Barrierefreiheit — aber das stimmt nicht.

  1. 01 · Frage

    Wird jetzt alles barrierefrei?

    Leider nein, denn…

    eine allgemeine Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist nicht vorgesehen.

  2. 02 · Frage

    Ich dachte, die Privatwirtschaft wird erstmals verpflichtet?

    Ja, aber…

    sie muss nur sogenannte angemessene Vorkehrungen treffen.

  3. 03 · Frage

    Das ist doch gut, angemessene Vorkehrungen helfen behinderte Menschen doch, oder?

    Ja, aber…

    jeder behinderte Mensch muss das individuell mit jedem Unternehmen oder Behörde aushandeln. Es fehlt ja eben an einer allgemeinen Verpflichtung zur Barrierefreiheit.

  4. 04 · Frage

    Das ist lästig. Aber wenn sich jeder für Rampen und andere Anpassungen einsetzt, ist doch auch allen geholfen?

    Leider nein, denn…

    bauliche Maßnahmen und Veränderungen an Gütern und Dienstleistungen sind pauschal als unverhältnismäßig erklärt und müssen daher niemals verändert werden, egal wie sehr sie diskriminieren oder wie gering der Aufwand ist.

  5. 05 · Frage

    Gibt es denn überhaupt etwas, was uns mehr Barrierefreiheit bringt?

    Ja, aber…

    mehr als ohnehin moralisch zu erwarten ist, muss kein Unternehmen leisten. Das Gesetz nennt Beispiele für angemessene Vorkehrungen. Abgesehen davon, dass es eben gerade keine Vorkehrungen sind, sind die Beispiele Hohn und Spott.

  6. 06 · Frage

    Kann man sich denn wenigstens dagegen wehren, wenn einem diese ulkigen angemessenen Vorkehrungen vorenthalten werden?

    Leider nein, denn…

    gesetzlich hat man nur Anspruch auf die Feststellung, das man benachteiligt wurde. Konsequenzen hat das aber nicht. Zusätzlich kann man ein neues Schlichtungsverfahren beginnen. Für die Unternehmen ist das aber freiwillig und wenn keine Einigung zustande kommt, passiert auch nicht mehr.

Politische Verantwortung

Wer hat das beschlossen?

Bisher gibt es nur einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung. Der Entwurf wird nun im Bundestag debattiert. Federführend für den Entwurf war das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der Leitung von Ministerin Bas. Verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit blockierte aber besonders das CDU-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) durch Ministerin Katherina Reiche (CDU).

SPD

Im von ihr geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde das Reformgesetz entworfen und verhandelt.

Die SPD hat sich bislang hinter ihren Gesetzesentwurf gestellt. Konkrete Verbesserungen am Entwurf sind nicht angekündigt. Die behindertenpolitische Sprecherin Heike Heubach zeigte sich allenfalls zuversichtlich, mit dem Koalitionspartner tragfähige Lösungen zu finden. Sie wolle sich „mit Nachdruck für verbindliche und wirksame Verbesserungen einsetzen“.

CDU/CSU

Hat durch das von ihr geführte Wirtschaftsministerium weitergehende und echte Regelungen zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft blockiert.

Regelungen, die die Privatwirtschaft zu echten Maßnahmen zur Barrierefreiheit verpflichten würden, werden von der CDU/CSU kategorisch abgelehnt. Marc Biadacz (CDU) drückt das wohlformuliert als Vorsitzender der AG Arbeit und Soziales so aus: „Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist eine maßvolle Inpflichtnahme der Privatwirtschaft der richtige Schritt. Ich bin überzeugt: Die neuen Regelungen werden das Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen.“

Der Bundestag kann die Reform verbessern oder ganz stoppen.

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Termine

Kurzclips

Stimmen zur BGG-Reform

Kurze Videos zur Kampagne — blättere durch die Übersicht. Ein Klick auf „Abspielen“ lädt den eingebetteten Player (YouTube).

In dieser Übersicht: 21 Kurzvideos.

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Berlin — April 2026 ·  Zur BGG-Reform

Pressespiegel

Medienberichte & Dokumente zur BGG-Reform

Frankfurter Rundschau Logo

Artikel

Frankfurter Rundschau

Karolin Schaefer, Kilian Bäuml

Scharfe Kritik an Reform der Merz-Regierung: „Schlag ins Gesicht aller Menschen mit Behinderung“

„Das ist skandalös, denn dies macht den Anspruch auf Barrierefreiheit nicht nur wirkungslos, sondern ist auch noch eine Verschlechterung“, sagt die Expertin.

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Abgeordnetenwatch Logo

Artikel

Abgeordnetenwatch

Sarah Schönewolf

Wie die Wirtschaftslobby die Debatte über ein Gesetz für mehr Teilhabe prägt

Eine eigene Auswertung der im Lobbyregister veröffentlichten Stellungnahmen zum Referentenentwurf (Stand: 31. März 2026) zeigt: Auf der Ebene der organisierten Interessenvertretung dominieren wirtschaftsnahe Akteure die Reformdebatte deutlich. Von 27 erfassten Stellungnahmen entfallen rund zwei Drittel auf sie.

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ZDFwiso Logo

Artikel

ZDFwiso

DESHALB macht diese geplante Gesetzesänderung viele wütend.

Die Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollen eigentlich mehr Teilhabe ermöglichen – doch jetzt gibt es viel Kritik daran. Der Grund: Unternehmen sollen sich vor der Barrierefreiheit drücken können.

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Deutsches Institut für Menschenrechte Logo

Artikel

Deutsches Institut für Menschenrechte

Platzhalter-Autor

Deutschland muss barrierefrei werden: Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes nutzen

Eine Gesellschaft mit Barrieren ist hingegen weder wirtschaftlich noch kundenfreundlich. Auch angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist es, auch private Akteure zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Bürger*innen sollten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden, und die Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden, etwa durch die Stärkung des Verbandsklagerechts. Leider bleibt der Referentenentwurf in diesen Punkten deutlich hinter unseren Erwartungen zurück und muss nachgebessert werden.

Artikel lesen

AbilityWatch e.V. — Kampagne zur BGG-Reform

Rechteinhaber sind die Autoren der Artikel und Dokumente.

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Zitate

Was Experten und Betroffene sagen

Es lässt sich schlicht niemand außerhalb der Regierung finden, der positives über die Reform zu sagen hat.

Raúl Krauthausen

Raúl Krauthausen

Autor, Aktivist, Bundesverdienstkreuzträger

Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet.

AbilityWatch e.V.

Nancy Poser

Nancy Poser

Richterin, Aktivistin

Der vorliegende Entwurf ist in seiner jetzigen Form ein Rückschritt für die Behindertenpolitik in Deutschland. Er schafft nur Rechtssicherheit für Diskriminierende und nimmt Menschen mit Behinderungen die argumentative Basis für gleichberechtigte Teilhabe. Wir fordern den Bundestag auf, diesen Sündenfall im parlamentarischen Verfahren zu stoppen und entweder echte Verpflichtungen für die Privatwirtschaft einzuführen oder diesen Bereich komplett neu zu verhandeln.

AbilityWatch e.V.

Aus der Gesetzesbegründung

Beispiele für angemessene Vorkehrungen

Der Gesetzentwurf nennt in der Begründung konkrete Beispiele dafür, was als angemessene Vorkehrung gelten soll. Zu finden sind sie in der Gesetzesbegründung auf S. 29 ff.

MASSNAHMEN-KARTE

1 - „keine Kosten“

Illustration zur Beispielkarte: Supermarkt mit schmalem Eingang, Einkauf wird für eine Person im Rollstuhl übernommen.
Im Supermarkt, der über einen für den Rollstuhl zu engen Eingangsbereich verfügt, kann der Mensch im Rollstuhl seinen Einkaufszettel abgeben und der Einkauf wird durch eine mitarbeitende Person erledigt, soweit es die Personaldecke zu der gegebenen Zeit zulässt.
Kosten
0 €
BITTSTELLER
8/10
ECHTE BARRIEREFREIHEIT
1/10
MASSNAHMEN-KARTE

1 - „keine Kosten“

Illustration zur Beispielkarte: Im Restaurant werden Stühle beiseite gerückt, damit ein Rollstuhl an den Tisch passt.
Für einen Menschen im Rollstuhl werden im Restaurant die Stühle verrückt, damit am Tisch genügend Platz für den Rollstuhl ist.
Kosten
0 €
BITTSTELLER
8/10
ECHTE BARRIEREFREIHEIT
1/10
MASSNAHMEN-KARTE

1 - „keine Kosten“

Illustration zur Beispielkarte: Restaurant, eine Person liest einer blinden Person die Speisekarte vor.
Eine mitarbeitende Person liest einem blinden Menschen die Speisekarte im Restaurant vor.
Kosten
0 €
BITTSTELLER
8/10
ECHTE BARRIEREFREIHEIT
1/10

Karte 1 von 14

Über uns

AbilityWatch e.V.

AbilityWatch versteht sich als Teil einer modernen Behindertenbewegung in Deutschland. Als Aktionsplattform wollen wir Politik kritisch begleiten, Fragen aufwerfen und das soziale Modell von Behinderung etablieren. AbilityWatch fordert die Vertretung für Menschen mit Behinderung von Menschen mit Behinderungen. Als DPO (Disabled People’s Organisation) organisieren wir Demonstrationen, betreiben Öffentlichkeitsarbeit und werden weiterhin mit provokanten Aktionen auf die fehlende Gleichberechtigung und mangelnde Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention hinweisen.

→ abilitywatch.de